Unsere AGB

§ 1 Präambel

Die NXT Level Effect ist eine professionelle auf Fach- und Führungskräfte spezialisierte Personalvermittlung sowie Unternehmensberatung. 

Die folgenden Paragraphen betreffen die AGB zur Personalvermittlung. Die AGB zur Unternehmensberatung wird bei Anforderung bzw. Beauftragung ​an Unternehmen ausgehändigt.

1.1.        
Die NXT Level Effect bietet ihren Kunden also die Dienstleistung der Personalvermittlung und die damit in Zusammenhang stehende Beratung bei der Suche nach neuen Mitarbeitern, insbesondere auf Grundlage von Recherchen im eigenen Netzwerk und Datenbestand sowie auf verschiedenen nationalen und internationalen Internetplattformen. Mögliche Kandidaten werden auf ihre Eignung hin geprüft, analysiert und vorausgewählt; eingehende Bewerbungen werden ausgewertet und gegebenenfalls strukturierte Interviews geführt. Ebenso werden Vorstellungstermine zwischen den Kunden und den geeigneten Kandidaten dadurch vorbereitet, dass die Bewerbungsunterlagen übersandt werden, die Kunden über die Kandidaten detailliert informieren werden sowie die Vorstellungstermine mit allen Beteiligten abgestimmt werden. Die Absagen an nicht akzeptierte Kandidaten übernimmt ebenfalls die NXT Level Effect. Insgesamt bietet die NXT Level Effect demnach eine Rundumbetreuung der Kunden bei der Suche nach qualifiziertem Personal in allen Branchen.

1.2.       
Sobald seitens der NXT Level Effect Informationen, die zur Identifizierung eines Bewerbers durch den Auftraggeber führen können, überbracht wurden, gilt dies als Vorstellung des Bewerbers.

Kandidat ist jede natürliche Person, die von der Auftragnehmerin zur Besetzung einer freien Arbeits-/Beschäftigungsstelle beim Auftraggeber, oder zur Mitarbeit in einer anderen Form, angeworben, ausgewählt, qualifiziert und/oder vorgestellt wird. Ein im Sinne des § 1.2. vorgestellter Bewerber ist ein Kandidat. 

1.3.       
Auftragnehmerin im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) ist die NXT Level Effect.

Auftraggeber ist der Geschäftspartner der Auftragnehmerin, also ein personal suchendes oder beratungsannehmendes Unternehmen, für das die Auftragnehmerin vermittelnd im Sinne der §§ 1.1 und 1.2 tätig oder beratend im Sinne der §§ 1.3 wird.

1.4.       
Diese AGB gelten für alle Verträge, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber geschlossen werden. Hiervon abweichende Regelungen, insbesondere andere Geschäftsbedingungen oder mündliche Vereinbarungen, gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich (§ 886 ABGB) anerkannt werden. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn die Auftragnehmerin ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Auftraggebers vorbehaltlos erbringt; der Auftraggeber verzichtet in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf, sich auf ein allfälliges schlüssiges Abweichen von diesen AGB zu berufen. 


§ 2 Auftragserteilung und Verdienstlichkeit

2.1.   
Die Auftragnehmerin wird mit Erteilung eines Auftrags im Sinne der §§ 1.1 und 1.2 tätig. Kommt es nach einer Vorstellung zu einem Vertragsschluss zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten ist die Leistung der Auftragnehmerin zu vergüten, unabhängig davon, ob das Auftragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin zu diesem Zeitpunkt noch aufrecht ist (§§ 8, 9).

2.2.   
Lehnt der Auftraggeber einen vorgestellten Kandidaten zunächst ab oder entscheidet sich ein Kandidat zunächst gegen den Vertragsschluss mit dem Auftraggeber, kommt dann aber innerhalb von 12 Monaten nach der Vorstellung dennoch ein Vertrag zwischen Auftraggeber und Kandidat zustande, so wird das Honorar für die Vorstellung mit eben jenem Vertragsschluss fällig

2.3.   
Ist der Kandidat, der von der Auftragnehmerin vorgestellt wurde, dem Auftraggeber bereits unabhängig von dieser Vorstellung aus früheren Kontakten oder Vorstellungen, die aber früher nicht zu einem Vertragsschluss führten, bekannt, so gilt die Neuvorstellung des Kandidaten über die Auftragnehmerin dennoch als rechtsverbindliche (Vermittlungs-)Leistung, die im Falle eines nunmehrigen Vertragsabschlusses in vollem Umfang gemäß der vereinbarten Honorarvereinbarung vom Auftraggeber zu vergüten ist.

2.4.   
Jede rechtliche Form eines Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und einem vorgestellten Kandidaten, welche im Ergebnis und bei wirtschaftlicher Betrachtung dazu führt, dass der Kandidat für den Auftraggeber, wenn auch nur indirekt, arbeitet, löst die Vergütungspflicht aus, sohin nicht nur arbeitsrechtliche Anstellungsverträge, sondern auch alle anderen Formen einer Mitarbeit, insbesondere freie Dienstverträge, Sub-Unternehmer-Werkverträge und dgl..

2.5.   
Eine Vergütung ist auch für den Fall zu bezahlen, dass ein Vertrag zwischen einem vorgestellten Kandidaten und einem mit dem Auftraggeber wirtschaftlich verbundenen Unternehmen geschlossen wird. 

 

§ 3 Vergütung

Alle Details hierzu finden Sie in den vollständigen AGB, die wir Ihnen direkt bei Kandidatenvorstellung oder vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung zusenden. Die Zustimmung dieses Paragraphen bedarf einer schriftlichen Gegenzeichnung. Für Kandidaten entfällt dieser Paragraph, da die Vermittlung und Beratung für diese unentgeltlich ist.

 

§ 4 Fälligkeit des Honorars 

Alle Details hierzu finden Sie in den vollständigen AGB, die wir Ihnen direkt bei Kandidatenvorstellung oder vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung zusenden. Die Zustimmung dieses Paragraphes bedarf einer schriftlichen Gegenzeichnung. Für Kandidaten entfällt dieser Paragraph, da die Vermittlung und Beratung für diese unentgeltlich ist.


§ 5 Gewährleistung/Haftung

5.1.    
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die Richtigkeit der Unterlagen und sonstigen Informationen der Kandidaten. Die Auftragnehmerin gewährleistet lediglich ein sach- und fachgerechtes Vorgehen bei der Kandidatensuche und -auswahl. Die Auftragnehmerin steht nicht dafür ein, dass ein nach sachgerechtem und methodischem Vorgehen ausgewählter und demnach vorgestellter Kandidat alle vom Auftraggeber in den Kandidaten gesetzten Erwartungen erfüllt oder diese bestimmten Ergebnisse erzielen kann.  

5.2.    
Das Beschäftigungs-/Arbeits- oder sonstige Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem vermittelten Kandidaten mit allen sich daraus ergebenden (arbeitsrechtlichen) Rechten und Pflichten zustande. Dem Auftraggeber obliegt die eigene Prüfung im Hinblick auf Eignung, das Vorhandensein evtl. erforderlicher (Arbeits-)Genehmigungen des Kandidaten, dessen Arbeitnehmer- oder ggf. Selbständigen-Status und im Hinblick auf das Vorliegen sonstiger valider Arbeitsdokumente. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die von einem Kandidaten verursacht wurden oder werden. Der Kandidat ist nicht Erfüllungsgehilfe oder Stellvertreter der Auftragnehmerin; ebenso wenig ist die Auftragnehmerin Erfüllungsgehilfe oder Stellvertreter des Kandidaten.

5.3.   
Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, Verluste oder Verzögerungen, die sich aus einem anzulastenden Versäumnis, einer unerlaubten Handlung oder einem sonstigen Grund ergeben. Hiervon ausgenommen sind Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

5.4.    
Der Kunde ist verpflichtet, eventuelle Ansprüche oder Schadensersatzansprüche innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme geltend zu machen. Die Haftung der Auftragnehmerin erlischt, wenn Ansprüche nicht rechtzeitig und schriftlich geltend gemacht werden. Der Kunde erkennt an, dass das Unternehmen keine Haftung für die Handlungen oder Entscheidungen Dritter übernehmen kann, die auf Empfehlungen oder Ratschlägen von NXT Level Effect e.U. beruhen.


§ 6 Geheimhaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz

6.1.    
Sämtliches der Auftragnehmerin überlassenes Daten- und Informationsmaterial sowie sonstige Angaben werden absolut vertraulich behandelt, ausschließlich zu Zwecken der genannten Dienstleistung genutzt bzw. gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Ausgenommen davon sind Weitergaben an Gerichte oder Behörden aufgrund von zwingenden gesetzlichen Verpflichtungen. 

6.2.   
Alle Bewerbungsunterlagen, die der Auftraggeber zur Verfügung gestellt bekommt, sind höchst diskret und streng vertraulich zu behandeln. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sowie Informationen über die persönlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kandidaten sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande kommenden Arbeitsverhältnis unverzüglich gelöscht bzw. vernichtet werden. Jegliche Weitergabe an Dritte sowie jegliche Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist ausnahmslos unzulässig. Adressen und Kontaktdaten von Kandidaten aus Vorstellungen, mit denen kein Arbeitsverhältnis zustande kam, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden. 

6.3.   
Die Vertragsparteien beachten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz, insbesondere aus der EU-Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) sowie dem neuen Bundesdatenschutzgesetz („BDSG-neu“). Die Vertragsparteien werden die auf ihrer Seite tätigen Mitarbeiter mit den für sie maßgebenden Bestimmungen des Datenschutzes vertraut machen und auf die Vertraulichkeit nach der DSGVO verpflichten.

 

§ 7 Gerichtsstand

Für alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber gilt österreichisches Recht, auch wenn der Vertrag einen internationalen Charakter hat. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin entstehen sollten, ist das sachlich zuständige Gericht in der Stadt Salzburg. 

 

§ 8 Vertragsdauer

Alle Details hierzu finden Sie in den vollständigen AGB, die wir Ihnen direkt bei Kandidatenvorstellung zusenden. Die Zustimmung dieses Paragraphen bedarf einer schriftlichen Gegenzeichnung. Für Kandidaten entfällt dieser Paragraph, da die Vermittlung und Beratung für diese ohne jegliche Bindung ist.

  

§ 9 Ergänzungen und Kulanzerweiterungen

Alle Details hierzu finden Sie in den vollständigen AGB, die wir Ihnen direkt bei Kandidatenvorstellung zusenden. Die Zustimmung dieses Paragraphen bedarf einer schriftlichen Gegenzeichnung. Für Kandidaten entfällt dieser Paragraph, da die Vermittlung und Beratung für diese unentgeltlich ist.